Hörfeld-Moor (Steiermark)

Bei Mühlen im Bezirk Murau an der Landesgrenze zwischen Steiermark und Kärnten befindet sich das aus einem nacheiszeitlichen See entstandene Hörfeld-Moor. 13 Parzellen im Ausmaß von 15.313 m² des 170 ha großen Moorkomplexes befinden sich heute im Eigentum des | naturschutzbund | Steiermark. In unmittelbarer Umgebung befindet sich die „önj-Öko-Insel Hörfeldmoor“ mit einer Fläche der önj mit einer Fläche von 9.304 m².

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Der bis zu 8 m dicke Torfkörper beherbergt Quelltöpfe und bis zu 3 m breite Wasserlöcher. Röhricht- und Seggenbestände, Au- und Moorwälder, Bachläufe und kleine Stillgewässer, Schwingrasen und am Rande vorkommende Hochstaudenfluren bzw. Feuchtwiesen prägen das Hörfeld-Moor. 460 Schmetterlingsarten (z.B. Randring-Perlmuttfalter, Goldeule oder Silberscheckenfalter), 44 gefährdete Gefäßpflanzenarten (z.B. Sibirische Schwertlilie, Breitblättriges Knabenkraut, Breitblättrige Glockenblume, Sumpf-Blutauge) und 125 Vogelarten (z.B. Wachtelkönig, Wasseramsel, Schwarzstorch) finden hier Lebensraum – und zeichnen es als Naturjuwel aus. Dieses einzigartige Feuchtgebiet beherbergt außerdem die gefährdeten Rote-Listen-Arten Großes Mausohr und Kleine Hufeisennase ebenso wie die für Moorlandschaften so typische Kreuzotter. Im Frühjahr und Spätherbst ist das Moor ein wichtiger Rastplatz für Zugvögel.

Dass das Hörfeld-Moor auch von internationaler Bedeutung ist, zeigt ihre Nennung zum RAMSAR-Gebiet. Außerdem ist es sowohl aufgrund der FFH-Richtlinie als auch der Vogelschutz-Richtlinie Bestandteil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Die Bemühungen des Naturschutzbundes Steiermark ums Hörfeld-Moor reichen weit zurück: Bereits 1970 brachte Prof. E. Hable einen Unterschutzstellungsantrag in der Steiermark und in Kärnten ein.

Bei den Pflegemaßnahmen werden mit viel persönlichem Einsatz und ehrenamtlichem Engagement Teilbereiche händisch gemäht und Niedermoorflächen entbuscht, um sie als Brutplatz u.a. für Karmingimpel offen zu halten. Die Schilfflächen werden abhängig vom Aufwuchs von Strauchgruppen befreit, wobei das Häckseln oder Abbrennen der Sträucher verboten ist.

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